Im Zuge der Steuerreform wurde die Registrierkassenpflicht für Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro pro Jahr umsetzen und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze tätigen, beschlossen. Jedes davon betroffene Unternehmen muss ab dem 1. Jänner 2016 eine elektronische Registrierkassa verwenden. Dabei müssen alle Daten in einem elektronischen Journal gespeichert werden. Zusätzlich muss ab 1. Jänner 2017 jede Registrierkassa mit einem Manipulationsschutz versehen sein. Bei jeder Barzahlung muss verpflichtend ein elektronisch signierter Beleg ausgestellt werden.