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Das neue Vergabegesetz setzt bei öffentlichen Aufträgen seit März auf das Bestbieterprinzip anstatt auf das reine Billigstbieterprinzip. Dabei werden neben dem Preis auch Kriterien wie die Ausbildung von Lehrlingen, die regionale Wertschöpfung sowie die Einhaltung von Sicherheitsnormen berücksichtigt. Ziel der Novelle ist es, den Preisdruck auf heimische Unternehmen zu verringern und Lohn- sowie Sozialdumping entgegenzuwirken. Die Wirtschaftskammer setzt sich zudem dafür ein, die Grenzen für die freie Vergabe nach unten zu korrigieren, damit auch kleinere Betriebe stärker profitieren können.
