Erfahren Sie, warum Sie jedenfalls von den neuen Regelungen "betroffen" sind, welche Spielregeln nun in der gesamten Europäischen Union beim Datenschutz gelten und warum es so wichtig ist, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen und die Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das österreichische Datenschutzanpassungsgesetz treten am 25. Mai in Kraft und betreffen nahezu alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den zentralen Pflichten gehören die Einhaltung von Grundsätzen wie Zweckbindung sowie die verpflichtende Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Während ein Datenschutzbeauftragter nur bei speziellen Tätigkeiten oder umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten erforderlich ist, tritt an die Stelle der bisherigen Meldepflicht eine verstärkte Eigenverantwortung der Unternehmen.
